| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen - Online Entwicklung und Gestaltungsleistungen Vertragsbedingungen über die Entwicklung und Einrichtung einer Website, Online Anwendung und/ oder Gestaltungsleistung Geltung der Vertragsbedingungen (1) Für den Vertrag gelten ausschließlich unsere Vertragsbedingungen. (2) Bei Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 24 AGBG sind, werden andere Bedingungen nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Unsere Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn wir unsere Leistungen in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden erbringen. Unsere Bedingungen gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für alle künftigen Verträge mit dem Kunden. Vertragsleistung des Anbieters (1) Wir konzipieren nach den inhaltlichen und gestalterischen Vorgaben des Kunden einen Werbeträger. (2) Das Speichern der Site auf einen Webserver gehört mangels abweichen - der Vereinbarung nicht zu der von uns geschuldeten Vertragsleistung. Projektdurchführung Der Kunde benennt einen Mitarbeiter, der für die gesamte Projektdurchführung verantwortlicher Gesprächspartner bleibt. Die Vertragspartner nehmen nach Vereinbarung Kontakt miteinander auf, um die Entwicklungsschritte und die Abnahmetermine abzustimmen. Kündigungsrechte (1) Der Kunde kann den Vertrag gemäß § 649 BGB jederzeit bis zur Vollendung des Werkes kündigen. Bei Kündigung des Kunden gelten für unseren Vergütungsanspruch die Regelungen des § 649 Satz 2 BGB. (2) Wir können unter Beachtung der §§ 642 und 643 BGB den Vertrag kündigen, falls sich der Kunde mit erforderlichen Mitwirkungshandlungen in Verzug befindet. (3) Die Kündigungsrechte der Vertragspartner nach sonstigen gesetzlichen Bestimmungen bleiben unberührt. Konzeption Bis spätestens vier Wochen nach Vertragsabschluß stellt der Kunde uns alle erforderlichen Vorgaben und Vorlagen zur Verfügung. Wir erarbeiten eine Konzeption, die die Einzelheiten der Gestaltung insbesondere in struktureller, grafischer und funktionaler Hinsicht abschließend aufführt. Entwurf, Abnahme (1) Wir erstellen aufgrund der Konzeption einen Entwurf der Site. Aus diesem Entwurf sind Struktur und grafisches Erscheinungsbild der Site und/ oder Gestaltungsleistung ersichtlich. Die Funktionen werden durch Platzhalter vertreten. (2) Der Kunde nimmt den Entwurf spätestens zwei Wochen nach Erstellung ab. Änderungswünsche nach Abnahme des Entwurfes Wir brauchen Änderungswünsche des Kunden hinsichtlich des Entwurfes nur zu berücksichtigen, wenn uns der Kunde diese binnen zweier Wochen nach Abnahme des Entwurfs mitgeteilt hat und wenn er sich zur Vergütung des vom uns zu spezifizierenden Mehraufwandes an Zeit und Kosten verpflichtet. Die benötigten Korrekturdaten sind binnen zweier Wochen nach Entwurfsvorlage in digitalisierter Form auf Datenträgern oder per E-Mail bereitzustellen. Endgültige Version der Site und/ oder Gestaltungsleistung, Abnahme (1) Wir erstellen aufgrund des Entwurfes und etwaiger beachteter Änderungswünsche die endgültige Version der Site und/ oder Gestaltungsleistung. (2) Spätestens zwei Wochen nach Erstellung der endgültigen Version der Site und/ oder Gestaltungsleistung nimmt der Kunde diese in unserer Anwesenheit ab. Bei der Abnahme übergeben wir dem Kunden die Site und/ oder Gestaltungsleistung einschließlich der zugehörigen Dateien auf Datenträger. Vergütung, Fälligkeitszinsen (1) Nach Abnahme des Entwurfes werden 30% des vereinbarten Honorars fällig. Der Rest wird nach Abnahme der Site und/ oder Gestaltungsleistung in der endgültigen Version fällig. Daten- und Vorlagensicherung (1) Bevor uns der Kunde Daten und Vorlagen zugänglich macht, erstellt der Kunde aktuelle und vollständige Sicherungskopien auf jeweils geeigneten Datenträgern. Die Pflicht des Kunden zur Daten- und Vorlagensicherung bezieht sich nicht nur auf digitalisierte Daten, sondern beispielsweise auch auf Diapositive, Text- und Scanvorlagen. (2) Der Kunde führt eine aktuelle und vollständige Datensicherung durch, bevor er uns Zugriff auf seinen Rechner gewährt. Hat der Kunde keine aktuelle oder vollständige Datensicherung vorgenommen, weist er uns auf diesen Umstand hin, bevor er uns Zugriff auf seinen Rechner gewährt. (3) Der Kunde bewahrt die Datenträger, die die Sicherungskopien enthalten, sowie die sonstigen Informationsträger (Fotokopien, Diapositivduplikate etc.) sorgfältig auf. Rechte an Quellcode und Quelldateien (1) Ausgeliefert werden im Rahmen der Vertragsleistungen ausschließlich geschlossene, ausführbare Anwendungen und ebenenreduzierte Grafiken zum Einsatz im Zielmedium. Dies betrifft sowohl Verträge über die Erstellung von Individualsoftware (Java, Javascript, Flash, Actionscript, Lingo, AJAX, PHP, Datenbanken), grafische Arbeiten sowie vergleichbare Leistungen. (2) Eine Herausgabepflicht des geistigen Eigentums des Entwicklers in Form des Quellcodes sowie die Quelldateien besteht nicht. (3) Die offenen Quelldaten werden von uns freiwillig 36 Monate nach Auftragsfertigstellung archiviert und können innerhalb dieser Frist separat erworben werden. Mit Abtretung und Übertragung der Rechte wird eine Schutzgebühr fällig. Die Festsetzung der Höhe der Schutzgebühr erfolgt mit dem Faktor 2,5 des Auftragswertes. Nutzungsrechte (1) Dem Kunden werden zu allen bestellten Designleistungen die unbeschränkten Nutzungsrechte an den Reinausführungen übertragen. Die Nutzungsart ist ausschließlich und weltweit zeitlich unbegrenzt. (2) Die Nutzung von Entwürfen sowie die Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Gewährleistung (1) Die Gewährleistung für die von uns geschuldeten Vertragsleistungen bestimmt sich vorbehaltlich der in Nr. 12 Abs. 1 und 2 getroffenen Regelungen nach den gesetzlichen Bestimmungen. (2) Der Kunde zeigt uns Mängel unverzüglich schriftlich an. Schadensersatzhaftung (1) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. (2) Wir haften nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden. Wir haften jedoch bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Höhe nach ist die Haftung bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den Umfang vorhersehbarer Schäden begrenzt. (3) Für Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung gelten die gewährleistungsrechtlichen Verjährungsregelungen. (4) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch hinsichtlich der persönlichen Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Rechte an den Inhalten Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche in die Site und/ oder Gestaltungsleistung aufzunehmenden Inhalte entweder selbst zu erstellen oder Lizenzen für diese Inhalte zu erwerben. Diese Rechte verbleiben bei dem Kunden. Dies gilt auch, soweit die Inhalte nicht selbständiger Gegenstand von Schutzrechten sein können. Urheberrechte und sonstige Schutzrechte an der Site und/ oder Gestaltungsleistung, Veröffentlichungsbefugnis (1) Der Kunde ist zur Veröffentlichung der Site und/ oder Gestaltungsleistung im Internet zeitlich unbegrenzt und ausschließlich berechtigt. (2) Im Übrigen stehen uns das Urheberrecht und sonstige Schutzrechte an der Site und/ oder Gestaltungsleistung zu, soweit unsere Leistung nach dem Urheberrechtsgesetz und den sonstigen Schutzgesetzen schutzfähig ist. Wir dürfen beispielsweise unseren Namen und/oder unsere Marke, einen Urheber- und Schutzrechtsvermerk sowie unsere Anschrift in der Site und/ oder Gestaltungsleistung nennen und darauf hinweisen, dass wir die Site und/ oder Gestaltungsleistung erstellt haben. Wir sind berechtigt, einen hyperlink von der erstellten Site und/ oder Gestaltungsleistung auf unsere Homepage und umgekehrt anzubringen. Anwendbares Recht Auf den Vertrag ist deutsches Recht anwendbar. Erfüllungsort, Gerichtsstand (1) Gerichtsstand gegenüber kaufmännischen Kunden ist unser Geschäfts - sitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen. (2) Unser Geschäftssitz ist auch Erfüllungsort. Allgemeine Geschäftsbedingungen - Verkauf Allgemeine Verkaufsbedingungen Allgemeines - Geltungsbereich (1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 24 AGBG. (2) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. (3) Unsere Verkaufsbedingungen gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für alle künftigen Verträge mit dem Besteller. (4) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zum Zwecke der Vertragsausführung getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Angebot Wir können Bestellungen binnen einer Frist von zehn Tagen ab deren Zugang annehmen. Preise - Zahlungsbedingungen (1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Lager. Die Verpackung wird gesondert berechnet. (2) Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen enthalten. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tage der Rechungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. (3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis binnen einer Frist von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Der Besteller ist zur Skontierung nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung berechtigt. (4) Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugs - zinsen in Höhe von 8% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu fordern. Wir können einen nachgewiesenen höheren Verzugsschaden fordern. (5) Der Besteller kann nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Der Besteller kann ein Zurückbehaltungsrecht nur für solche Ansprüche geltend machen, die auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen. (6) Handelt es sich bei der Kauf- oder Mietsache um eine Internetpräsenz behalten wir uns das Recht vor diese bis zur vollständigen Bezahlung nach wiederholter ergebnisloser Zahlungsaufforderung bis zum Eingang der Zahlung zu deaktivieren. Verpackung Wir nehmen Transportverpackungen und sonstige Verpackungen nach der Verpackungsverordnung nicht zurück. Gefahrübergang (1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Lager vereinbart. (2) Auf Wunsch des Bestellers schließen wir auf seine Kosten eine Transportversicherung ab. Gewährleistung (1) Bei einem gewährleistungspflichtigen Mangel der Kaufsache sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Wir tragen die zur Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen höchstens bis zur Höhe des Kaufpreises. Schlägt die Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. (2) Fehlt der Kaufsache eine zugesicherte Eigenschaft, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung. Dies gilt nicht, soweit sich unsere Zusicherung lediglich darauf bezieht, dass die Lieferung vertragsgemäß ist. (3) Die Gewährleistungsrechte des Bestellers erlöschen, wenn er seinen Rügeobliegenheiten nach §§ 377, 378 HGB nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Schadensersatzhaftung (1) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wir haften für leicht fahrlässig verursachte Schäden nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Der Höhe nach ist die Haftung bei leicht fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auf den Umfang vorhersehbarer Schäden begrenzt. (2) Unberührt bleibt unsere Schadensersatzhaftung nach Nr. 6 Abs. 2 unserer Verkaufsbedingungen sowie nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. (3) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch hinsichtlich der persönlichen Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Eigentumsvorbehalt (1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. (2) Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Schäden zu versichern. (3) Bei Pfändungen und sonstigen Maßnahmen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Kann der Dritte uns die außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO nicht erstatten, können wir den Besteller hierauf in Anspruch nehmen. (4) Der Besteller darf die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang durch Verkauf veräußern. (5) In Höhe des Brutto-Rechnungsendbetrages unserer Forderung tritt der Besteller bereits jetzt alle Forderungen an uns ab, die ihm aus dem Verkauf gegen seine Abnehmer oder Dritte entstehen, und zwar unabhängig davon, ob er die Kaufsache unverarbeitet oder verarbeitet weiterverkauft. Wir ermächtigen den Besteller, die abgetretene Forderung einzuziehen. Wir werden unser Einziehungsrecht nicht ausüben, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. (6) Falls einer der in Abs. 5 Satz 2 genannten Umstände eintritt, können wir verlangen, dass uns der Besteller die Identität der abgetretenen Forderungen einschließlich des Schuldners bekannt gibt, alle zur Einziehung erforderlichen Angaben macht, die erforderlichen Unterlagen herausgibt und den Schuldnern oder Dritten die Abtretung anzeigt. (7) Der Besteller nimmt eine etwaige Verarbeitung oder Umbildung stets für uns vor. Wird die Kaufsache mit anderen, nicht uns gehörenden Sachen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis der Wertes der Kaufsache (Brutto-Rechnungsendbetrag) zu den anderen verarbeiteten Sachen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. (8) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten ist unsere Sache. Anwendbares Recht Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns gilt deutsches Recht, auch wenn der Besteller seinen Geschäftssitz im Ausland hat. Die Geltung der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen ist ausgeschlossen. (9) Daten die der Auftragnehmer im Rahmen des Vertrages zu liefern hat müssen spätestens binnen 14 Kalendertagen nach Auftragserteilung bereitgestellt werden. Ein Verzug der Lieferung solcher Daten befreit dann nicht von der kompletten Zahlung, wenn die Funktion auch ohne diese gewährleistet ist. Gerichtsstand - Erfüllungsort (1) Falls der Besteller Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen. (2) Falls sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort. Schlussbestimmungen (a) Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. (b) Im Geschäftsverkehr, in denen Verbraucher nicht beteiligt sind, ist Winsen (Luhe) ausschließlicher Gerichtsstand, wobei wir uns vorbehalten, auch am Sitz des Käufers zu klagen. (c) Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge. Die unwirksame Regelung wird durch die jeweils einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt. (d) Im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern innerhalb der EU kann auch das Recht am Wohnsitz des Verbrauchers anwendbar sein, sofern es sich zwingend um verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt. (e) Hat der private Endverbraucher keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union, so ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Stand: 01/2010 |
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